
Wer „grün“ sagt, sollte auch rechnen können.
53 Prozent der untersuchten Umweltaussagen in der EU sind vage, irreführend oder nicht ausreichend begründet. Bei 40 Prozent fehlen sogar entsprechende Nachweise.
Gleichzeitig gibt es in der EU rund 230 Nachhaltigkeitssiegel und weitere 100 Siegel für grüne Energie; mit sehr unterschiedlichen Anforderungen und Transparenzstandards. Kein Wunder, dass viele Menschen kaum noch beurteilen können, was hinter Begriffen wie „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“ oder „nachhaltig“ tatsächlich steckt.
Die neuen Regelungen gegen Greenwashing halte ich deshalb grundsätzlich für richtig. Nicht, weil Unternehmen noch mehr Bürokratie brauchen. Sondern weil diejenigen geschützt werden müssen, die tatsächlich an messbaren Verbesserungen arbeiten.
Zu lange wurde Nachhaltigkeit in Marketing und Vertrieb wie eine Frage der richtigen Formulierung behandelt. Ein grünes Bild, ein gutes Adjektiv und eine beeindruckende Prozentzahl reichen aber nicht aus.
Entscheidend sind für mich andere Fragen:
Was genau verbessert sich?
Im Vergleich wozu?
Wie groß ist der Effekt?
Und auf welcher Datengrundlage wurde er berechnet?
Die neuen EmpCo-Regelungen (Empowering Consumers Directive) richten sich vor allem an die Kommunikation gegenüber Verbrauchern. Der Grundsatz ist aus meiner Sicht aber im B2B-Geschäft genauso richtig: Wer Nachhaltigkeit als Verkaufsargument nutzt, sollte sie auch nachvollziehbar belegen können. Seit dem 27. September 2026 gelten unter anderem strengere Anforderungen an allgemeine Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel.
Nachhaltigkeit braucht keine größeren Versprechen.
Sie braucht bessere Belege.
PS: Das Wort „klimaneutral“ in der Werbung wird vom BGH bereits seit dem 27. Juni 2024 unter strengen Anforderungen an die Klarheit und Erläuterung solcher Aussagen beurteilt.









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